Die CVP Würenlingen nimmt mit grosser Befriedigung zur Kenntnis, dass die Beschwerde gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss der Sommergmeind von Gemeindeabteilung des Kantons Aargau in allen Punkten abgelehnt wurde.
Es ist gut, dass der Entschied des Souveräns an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2011 geschützt wurde. Somit kann der Wille einer überwältigenden Mehrheit der Versammlung den 3-fach Kindergarten an der Gartenstrasse zu projektieren, umgesetzt werden. Man erinnert sind: Der Projektierungskredit wurde im Sommer mit nur 2 Gegenstimmen angenommen.
Es ist zu hoffen, dass durch die Verzögerungen, welche durch die Behandlung dieser Beschwerde nicht grössere Zusatzkosten durch die Allgemeinheit getragen werden müssen – es ist schon schlimm genug, dass unsere Kindergartenkinder und die Kindergartenlehrpersonen länger auf den dringest benötigten Kindergarten warten müssen.
Weiter hofft die CVP Würenlingen, dass die andere noch hängige Gemeindebeschwerde auch bald entschieden wird. Und dass auch hier der in einer offenen, direkt-demokratischen Entscheidung gefällte Entscheid bestätigt wird und auch diese Gemeindebeschwerde in allen Punkten durchfällt.